Beantragung

Stationäre Rehabilitationsbehandlungen und Anschlussheilbehandlungen werden zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit und zur Behandlung chronischer und akuter Leiden bei vorhandener Rehabilitationsfähigkeit beantragt.

 

WANN?

  • Wenn anhaltende Beschwerden intensive Behandlungen notwendig machen.
  • Wenn Sie an chronischen Erkrankungen oder Auswirkungen einer schweren Krankheit leiden.
  • Wenn die Folgen einer Operation oder eines Unfalls gelindert werden sollen.
  • Wenn die Erwerbsfähigkeit durch eine Krankheit oder Behinderung gefährdet ist.

FÜR WEN?

  • Für alle Rentenversicherten und/oder Krankenversicherten, Selbstzahler und Privatversicherten:
    • Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gewährung einer Rehabilitationsmaßnahme (Heilbehandlung) gegeben sind.
    • Wenn eine Rehabilitationsmaßnahme aus medizinischen Gründen
      indiziert ist.

    WIE ZU BEANTRAGEN?

    • Für eine stationäre Rehabilitationsbehandlung oder ein Heilverfahren wendet sich der Patient an seinen behandelnden Arzt oder direkt an den Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse. In Einzelfällen kann die Initiative vom Rentenversicherungsträger oder von der Krankenkasse ausgehen.
    • Bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB) sind die AHB-Anträge vom Akutkrankenhaus an die zuständigen Kostenträger weiterzuleiten.

    ANTRAGSTELLER

    KOSTENTRÄGER
    im erwerbsfähigen Alter : Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland u.a.)
    Altersrentner und Erwerbsunfähigkeitsrentner
    auf Dauer
    : gesetzliche Krankenversicherung
    Privatpatienten : private Krankenversicherung/ Beihilfestelle
    Anschlussheilbehandlungen (AHB) : werden vom Krankenhausarzt oder Sozialdienst beim zuständigen Kostenträger (Rentenversicherung, Krankenversicherung etc.) beantragt
       


    VERTRAGSPARTNER DER REHA-KLINIK DAHLENER HEIDE

    • Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
    • AOK
    • IKK
    • Techniker Krankenkasse
    • Andere Krankenkassen und Rentenversicherungsträger auf Anfrage