Beantragung
Teilstationäre Rehabilitationsbehandlungen, Heilverfahren und Anschlußheilbehandlungen zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit und zur Behandlung chonischer und akuter Leiden bei vorhandener Reha-Fähigkeit und ausreichender Mobilität.
Therapien finden an fünf bis sechs Tagen in der Woche statt. Eine kontinuierliche ärztliche Betreuung ist durch regelmäßige Visiten gewährleistet. Die Gesamtdauer der Behandlung beträgt in der Regel drei Wochen. In Einzelfällen ist eine Verlängerung nach ärztlicher Begründung möglich.
WANN?
- Wenn anhaltende Beschwerden intensive Behandlungen notwendig machen.
- Wenn Sie an chronischen Erkrankungen oder Auswirkungen einer schweren Krankheit leiden.
- Wenn die Folgen einer Operation oder eines Unfalls gelindert werden sollen.
- Wenn die Erwerbsfähigkeit durch eine Krankheit oder Behinderung gefährdet ist.
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FÜR WEN?
- Alle Rentenversicherte und/oder Krankenversicherte, Selbstzahler/Privatversicherte
- Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gewährung einer Rehabilitationsmaßnahme (Heilbehandlung) gegeben sind.
- Wenn eine Rehabilitationsmaßnahme aus medizinischen Gründen indiziert ist.
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WIE ZU BEANTRAGEN?
- Die Antragstellung zur teilstationären Behandlung erfolgt in gleicher Form wie für stationäre Heilverfahren.
- Der Patient wendet sich an seinen behandelnden Arzt oder direkt an den Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse. In Einzelfällen kann die Initiative vom Rentenversicherungsträger oder von der Krankenkasse ausgehen.
- AHB-Anträge sind vom Akutkrankenhaus unter Verweis auf die teilstationäre Behandlungsmöglichkeit an die zuständigen Kostenträger weiterzuleiten
- Die Fahrtkosten von Patienten der Deutschen Rentenversicherung werden in der Regel für die Dauer der gesamten Rehabilitation, in Höhe der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel übernommen.
- Eine Zuzahlungspflicht wie in stationären Einrichtungen besteht für Rentenversicherte nicht.
- Das Mittagessen ist kostenfrei.
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ANTRAGSTELLER |
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KOSTENTRÄGER |
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| Erwerbstätige |
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Rentenversicherungsträger |
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| Nicht Erwerbstätige |
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gesetzliche Krankenversicherung |
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| Selbstzahler |
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private Krankenversicherung/ Beihilfestelle |
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| Anschlussheilbehandlungen (AHB) |
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werden vom Krankenhausarzt oder Sozialdienst beim zuständigen Kostenträger (Rentenversicherung, Krankenversicherung etc.) beantragt |
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