Beantragung

Stationäre oder teilstationäre Rehabilitationsbehandlungen, Heilverfahren und Anschlussheilbehandlungen zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit und zur Behandlung chronischer und akuter Leiden bei vorhandener Rehabilitationsfähigkeit.

Die Gesamtdauer der Behandlung beträgt in der Regel drei Wochen. In Einzelfällen ist eine Verlängerung nach ärztlicher Begründung möglich.

 

WANN?

  • Wenn anhaltende Beschwerden intensive Behandlungen notwendig machen.
  • Wenn Sie an chronischen Erkrankungen oder Auswirkungen einer schweren Krankheit leiden.
  • Wenn die Folgen einer Operation oder eines Unfalls gelindert werden sollen.
  • Wenn die Erwerbsfähigkeit durch eine Krankheit oder Behinderung gefährdet ist.

FÜR WEN?

  • Alle Rentenversicherte und/oder Krankenversicherte, Selbstzahler/Privatversicherte
  • Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gewährung einer Rehabilitationsmaßnahme (Heilbehandlung) gegeben sind.
  • Wenn eine Rehabilitationsmaßnahme aus medizinischen Gründen indiziert ist.

WIE ZU BEANTRAGEN?

  • Für eine stationäre Rehabilitationsbehandlung oder ein Heilverfahren wendet sich der Patient an seinen behandelnden Arzt oder direkt an den Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse. In Einzelfällen kann die Initiative vom Rentenversicherungsträger oder von der Krankenkasse ausgehen.
  • Bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB) sind die AHB-Anträge vom Akutkrankenhaus an die zuständigen Kostenträger weiterzuleiten.

ANTRAGSTELLER

KOSTENTRÄGER
Erwerbstätige : Rentenversicherungsträger
Nicht Erwerbstätige : gesetzliche Krankenversicherung
Selbstzahler : private Krankenversicherung/ Beihilfestelle
Anschlussheilbehandlungen (AHB) : werden vom Krankenhausarzt oder Sozialdienst beim zuständigen Kostenträger (Rentenversicherung, Krankenversicherung etc.) beantragt